Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für
    alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments
    zur Beherbergung, die zwischen der Ferienhaus Petra GmbH (im
    folgenden Ferienhaus Petra genannt) und Dritten (Gast genannt) abgeschlossen werden,
    sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den
    vorbenannten Gesellschaften.
  2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die Ferienhaus Petra
    GmbH.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
    dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  1. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
  1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den
    Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender
    Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Ferienhaus Petra eine
    Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein
    Beherbergungsvertrag zwischen Ferienhaus Petra und dem Gast zustande.
  2. Angebote von Ferienhaus Petra in Bezug auf verfügbare Apartments sind
    freibleibend und unverbindlich. Ferienhaus Petra steht es frei den Abschluss eines
    Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
  3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht,
    hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung
    in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie
    Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte
    Reisedaten behält sich Ferienhaus Petra vor.
  1. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER
    LEISTUNGEN (NO SHOW)
  1. Erst mit der Zahlung des Gastes an Ferienhaus Petra liegt eine garantierte
    Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen
    Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen, bis 14 Tage vor der Anreise, kostenfrei unter Angabe
    der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden.
  2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen
    (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches
    Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Ferienhaus Petra einer Vertragsaufhebung
    nicht zu, behält Ferienhaus Petra den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
    Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Ferienhaus Petra
    hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
    ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
    vermietet, so kann Ferienhaus Petra den Abzug für ersparte Aufwendungen
    pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des
    vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht
    der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der
    geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des
    Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren
    Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf
    die Folgenächte zu.
  3. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung
    nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer
    Stunde zu leisten.
  1. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
  1. Es haben die von Ferienhaus Petra zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
    ausgewiesenen Preise Gültigkeit.
  2. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten
    alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
    Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen
    sind nicht enthalten.
  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
  1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im
    Voraus durch den Gast zu bezahlen.
  2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn
    die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig
    festgestellte Forderung.
  3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express,
    Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung.
    Barzahlung wird nicht akzeptiert.
  4. Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden
    mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt Ferienhaus Petra hierzu
    ausdrücklich.
  5. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass
    der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
  1. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
  1. Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten
    Zeitraum zur Verfügung.
  2. Die von Ferienhaus Petra zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise
    und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an Ferienhaus Petra, einem von Ferienhaus Petra genannten
    Dritten oder an dem durch Ferienhaus Petra durch Beschilderung und/oder Nachricht
    ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.
  3. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines
    Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht
    eine Gebühr von 40,00€.
  4. Ferienhaus Petra ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch
    entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€
    übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen
    Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast
    steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Ferienhaus Petra ein geringerer
    oder gar kein Schaden entstanden ist.
  5. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei
    Verfügbarkeit zwischen Ferienhaus Petra und dem Gast vereinbart werden.
    Wenn Ferienhaus Petra dem Late Check-out zustimmt, ist Ferienhaus Petra berechtigt für die
    zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung
    zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist Ferienhaus Petra berechtigt für
    jede angefangene Stunde 70,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3
    Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle
    Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn Ferienhaus Petra zugestimmt hat. Fehlt
    es an einer schriftlichen Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen
    Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast
    steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Ferienhaus Petra ein geringerer
    oder gar kein Schaden entstanden ist.
  6. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast
    nicht herleiten.
  7. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei
    Verfügbarkeit zwischen Ferienhaus Petra und dem Gast vereinbart werden.
    Wenn Ferienhaus Petra dem Early Check-in zustimmt, ist Ferienhaus Petra berechtigt für die
    zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung
    zu stellen.  Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in
    kann der Gast nicht herleiten.
  1. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung
  1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist
    untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der
    Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch
    Ferienhaus Petra ausgewiesenen Preisen.
  2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen
    Ferienhaus Petra nicht zulässig.
    In diesen Fällen ist Ferienhaus Petra berechtigt die Reservierung zu stornieren,
    insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten
    unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
  3. Die Nutzung der Wohnungen von Ferienhaus Petra zu anderen Zwecken als der
    Beherbergung ist ausdrücklich untersagt.
    Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale
    Nutzungen.
    Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder
    Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Ferienhaus Petra behält sich im Falle einer
    Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne
    Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
  1. HAFTUNG VON Ferienhaus Petra
  1. Ferienhaus Petra haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet Ferienhaus Petra
    für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung von Ferienhaus Petra beruhen.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ferienhaus Petra nur und begrenzt auf den
    vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird,
    deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
    ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf
    (Kardinalspflicht).
    Einer Pflichtverletzung von Ferienhaus Petra steht die seiner gesetzlichen
    Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.
    Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
  2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von Ferienhaus Petra, wird
    Ferienhaus Petra auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein,
    Abhilfe zu schaffen.
    Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen,
    um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden
    Schaden geringzuhalten.
    Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet Ferienhaus Petra unverzüglich auf die
    Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
  3. Ferienhaus Petra haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen
    Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht
    unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
    Beschädigung gegenüber Ferienhaus Petra eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass
    eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des
    Sachverhaltes hat.
  4. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder
    sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei
    sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen,
    bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Ferienhaus Petra.
    Andernfalls ist eine Haftung von Ferienhaus Petra für Verlust, Zerstörung oder
    Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
  5. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich
    oder unentgeltlich ein Stellplatz durch Ferienhaus Petra zur Verfügung gestellt
    wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für Ferienhaus Petra.
    Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück
    und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n)
    oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet Ferienhaus Petra ausschließlich bei Vorsatz
    oder grober Fahrlässigkeit.
    Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche
    Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.Ferienhaus Petra haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder
    sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
  6. Jegliche Ansprüche gegenüber Ferienhaus Petra verjähren grundsätzlich innerhalb
    eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für
    Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von
    Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder
    vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Ferienhaus Petra sowie im Falle von
    Verletzungen einer Kardinalspflicht.
  7. Ferienhaus Petra übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die
    Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen
    von Ferienhaus Petra. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und
    einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet.
    Ferienhaus Petra verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen
    Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
  1. KAUTION
  1. Zur Absicherung aller Ansprüche von Ferienhaus Petra gegenüber dem Gast
    resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist Ferienhaus Petra berechtigt, vor der
    Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom
    Gast zu einzuziehen:
  2. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution
    in Höhe von 250,00€.
  3. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in
    Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
  4. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist Ferienhaus Petra
    berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung
    des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.
    Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen
    Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.
  5. Hat Ferienhaus Petra dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist Ferienhaus Petra
    zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die
    Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
  6. Ferienhaus Petra ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach
    Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
  1. KUNDENDATEN
  1. Ferienhaus Petra erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie
    Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.
    Gleichermaßen ist Ferienhaus Petra berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument
    bei Check-in digital einzufordern.
    Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei
    ausländischen Gästen immer ein Reisepass.
  2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher
    Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Ferienhaus Petra berechtigt,
    die Buchung zu stornieren.
  3. Ferienhaus Petra ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte
    die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente
    nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
  4. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt Ferienhaus Petra Softwarelösungen
    ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse,
    Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen
    „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu
    erkennen.
    Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte
    Buchung zu stornieren.
  1. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
  1. Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen
    Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
    Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
    a) höhere Gewalt oder andere von Ferienhaus Petra nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    b) Ferienhaus Petra begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
    Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
    Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von Ferienhaus Petra und dessen
    Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
    Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Ferienhaus Petra zuzurechnen ist
    c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder
    Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann
    dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die
    Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
    d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber
    der Wohnungsprostitution dient
    e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder
    Weitervermittlung (siehe Ziffer 7)
  2. Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat Ferienhaus Petra. den Gast
    unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei
    berechtigter Kündigung durch Ferienhaus Petra.
  4. Erfolgte eine Kündigung seitens Ferienhaus Petra wegen eines Umstands, der durch
    den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist
    Ferienhaus Petra berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese
    bereits seitens Ferienhaus Petra bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder
    abzulehnen.
  1. GUTSCHEINE
  1. Ein bei Ferienhaus Petra erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Ferienhaus Petra
    eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben,
    bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden.
    Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht
    wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise
    gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe
    der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an
    welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
  1. Rauchverbot und Rauchmelder
  1. Alle Apartments von Ferienhaus Petra sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in
    den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von Ferienhaus Petra ist
    strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas,
    Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
    Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei
    entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
  2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Ferienhaus Petra das Recht vom Gast
    Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten
    einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall
    nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens
    EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher
    anzusetzen, wenn Ferienhaus Petra einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht
    die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar
    kein Schaden entstanden ist,
  3. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder
    dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr
    von 150 €.
    Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und
    Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
  4. Ferienhaus Petra ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu
    kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen
    nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder
    Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die
    Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra. ein geringerer oder gar kein
    Schaden entstanden ist.
  5. In Gebäuden von Ferienhaus Petra können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt
    mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden
    sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der
    Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das
    Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der
    Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten
    Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
  1. Verbot von Partys und Versammlungen
  1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen
    Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die
    Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit
    nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
    In Apartments und Gemeinschaftsflächen von Ferienhaus Petra ist das Durchführen von
    Partys und Versammlungen streng untersagt.
  2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Ferienhaus Petra das Recht vom Gast
    Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten
    einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall
    nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu
    verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht
    berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein
    geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  3. In Apartments von Ferienhaus Petra können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut
    sein.
    Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen
    jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.
    In Gemeinschaftsflächen von Ferienhaus Petra., daher Fluren oder anderen
    Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung
    verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7
    aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
  4. Ferienhaus Petra ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu
    kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von
    Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine
    Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht
    die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar
    kein Schaden entstanden ist, Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor zur
    Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise
    eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
    Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den
    Gast weiterberechnet.
  1. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
  1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den
    vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus
    der Einheit entfernt so hat Ferienhaus Petra Anspruch auf Schadenersatz, was
    insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich
    eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung
    des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
    von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die
    Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar kein
    Schaden entstanden ist.
  1. HAUSTIERE
  1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und
    Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen-
    sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis
    kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
    Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an Ferienhaus Petra vorzulegen.
  2. Vom vorgenannten Grundsatz ist Ferienhaus Petra berechtigt weitere Ausnahmen zu machen.
    Der Gast hat hierauf keinen Anspruch.  Hält sich ein Haustier ohne
    Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine
    Sonderreinigungsgebühr seitens Ferienhaus Petra in Rechnung gestellt.
    Ferienhaus Petra ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu
    kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen
    Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht
    in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises
    offen, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  1. INSTANDHALTUNG
  1. Mit der Buchung eines Apartments von Ferienhaus Petra verpflichtet sich der Gast
    das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte
    Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für
    ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen
    zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch
    hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen
    Abreise vor, so hat Ferienhaus Petra das Recht dem Gast eine zusätzliche
    Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand
    der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des
    Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden
    ist,
  2. Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf
    Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und
    etwaige Mängel und Beanstandungen Ferienhaus Petra unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen
    Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen
    Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine
    Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und
    die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
    Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast
    unverzüglich gegenüber von Ferienhaus Petra anzuzeigen.
  4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist Ferienhaus Petra berechtigt
    wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet
    dem vom Ferienhaus Petra. beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von Ferienhaus Petra zu
    diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
  1. INTERNETNUTZUNG
  1. Dem Gast wird durch Ferienhaus Petra im Rahmen der bestehenden technischen und
    betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt.
    Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder
    ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden.
    Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen
    vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über
    Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das
    Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte
    (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet,
    bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und
    Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Ferienhaus Petra. auf
    erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter
    sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die
    durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses
    durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht
    worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche
    aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und
    Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von Ferienhaus Petra an
    Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung
    etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die
    Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Ferienhaus Petra einzustehen.
  4. Im Übrigen behält sich Ferienhaus Petra vor, den Internetanschluss des Gastes
    bei Rechtsverstößen zu sperren.
  1. DATENSCHUTZ
  1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
    https://ferienhaus-petra.eu/datenschutz/
  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des
    Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
    Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
    durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
    des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
    des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
    hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
    Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges un­wirk­sam sein oder
    wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der
    üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen
    Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen,
    die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am
    nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.
  6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit
    noch verpflichtet.

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