Allgemeine Geschäftsbedingungen
- GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für
alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments
zur Beherbergung, die zwischen der Ferienhaus Petra GmbH (im
folgenden Ferienhaus Petra genannt) und Dritten (Gast genannt) abgeschlossen werden,
sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den
vorbenannten Gesellschaften. - Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die Ferienhaus Petra
GmbH. - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
- Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den
Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender
Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Ferienhaus Petra eine
Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein
Beherbergungsvertrag zwischen Ferienhaus Petra und dem Gast zustande. - Angebote von Ferienhaus Petra in Bezug auf verfügbare Apartments sind
freibleibend und unverbindlich. Ferienhaus Petra steht es frei den Abschluss eines
Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen. - Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht,
hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung
in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie
Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte
Reisedaten behält sich Ferienhaus Petra vor.
- STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN (NO SHOW)
- Erst mit der Zahlung des Gastes an Ferienhaus Petra liegt eine garantierte
Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen
Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen, bis 14 Tage vor der Anreise, kostenfrei unter Angabe
der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. - Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen
(Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Ferienhaus Petra einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält Ferienhaus Petra den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Ferienhaus Petra
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann Ferienhaus Petra den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des
Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren
Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf
die Folgenächte zu. - Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung
nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer
Stunde zu leisten.
- ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
- Es haben die von Ferienhaus Petra zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
ausgewiesenen Preise Gültigkeit. - Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten
alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen
sind nicht enthalten.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
- Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im
Voraus durch den Gast zu bezahlen. - Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn
die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderung. - Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express,
Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung.
Barzahlung wird nicht akzeptiert. - Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden
mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt Ferienhaus Petra hierzu
ausdrücklich. - Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass
der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
- NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
- Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten
Zeitraum zur Verfügung. - Die von Ferienhaus Petra zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise
und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an Ferienhaus Petra, einem von Ferienhaus Petra genannten
Dritten oder an dem durch Ferienhaus Petra durch Beschilderung und/oder Nachricht
ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. - Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines
Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht
eine Gebühr von 40,00€. - Ferienhaus Petra ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch
entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€
übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen
Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast
steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Ferienhaus Petra ein geringerer
oder gar kein Schaden entstanden ist. - Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei
Verfügbarkeit zwischen Ferienhaus Petra und dem Gast vereinbart werden.
Wenn Ferienhaus Petra dem Late Check-out zustimmt, ist Ferienhaus Petra berechtigt für die
zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung
zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist Ferienhaus Petra berechtigt für
jede angefangene Stunde 70,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3
Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle
Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn Ferienhaus Petra zugestimmt hat. Fehlt
es an einer schriftlichen Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen
Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast
steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Ferienhaus Petra ein geringerer
oder gar kein Schaden entstanden ist. - Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast
nicht herleiten. - Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei
Verfügbarkeit zwischen Ferienhaus Petra und dem Gast vereinbart werden.
Wenn Ferienhaus Petra dem Early Check-in zustimmt, ist Ferienhaus Petra berechtigt für die
zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung
zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in
kann der Gast nicht herleiten.
- Überlassung, Weitervermietung, Nutzung
- Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist
untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der
Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch
Ferienhaus Petra ausgewiesenen Preisen. - Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen
Ferienhaus Petra nicht zulässig.
In diesen Fällen ist Ferienhaus Petra berechtigt die Reservierung zu stornieren,
insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten
unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. - Die Nutzung der Wohnungen von Ferienhaus Petra zu anderen Zwecken als der
Beherbergung ist ausdrücklich untersagt.
Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale
Nutzungen.
Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder
Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Ferienhaus Petra behält sich im Falle einer
Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne
Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
- HAFTUNG VON Ferienhaus Petra
- Ferienhaus Petra haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet Ferienhaus Petra
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Ferienhaus Petra beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ferienhaus Petra nur und begrenzt auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf
(Kardinalspflicht).
Einer Pflichtverletzung von Ferienhaus Petra steht die seiner gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen. - Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von Ferienhaus Petra, wird
Ferienhaus Petra auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein,
Abhilfe zu schaffen.
Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden
Schaden geringzuhalten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet Ferienhaus Petra unverzüglich auf die
Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. - Ferienhaus Petra haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht
unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung gegenüber Ferienhaus Petra eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass
eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des
Sachverhaltes hat. - Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder
sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei
sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen,
bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Ferienhaus Petra.
Andernfalls ist eine Haftung von Ferienhaus Petra für Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen. - Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich
oder unentgeltlich ein Stellplatz durch Ferienhaus Petra zur Verfügung gestellt
wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für Ferienhaus Petra.
Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück
und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n)
oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet Ferienhaus Petra ausschließlich bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche
Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.Ferienhaus Petra haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder
sonstige dritte Personen zu verantworten sind. - Jegliche Ansprüche gegenüber Ferienhaus Petra verjähren grundsätzlich innerhalb
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Ferienhaus Petra sowie im Falle von
Verletzungen einer Kardinalspflicht. - Ferienhaus Petra übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die
Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen
von Ferienhaus Petra. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und
einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet.
Ferienhaus Petra verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen
Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
- KAUTION
- Zur Absicherung aller Ansprüche von Ferienhaus Petra gegenüber dem Gast
resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist Ferienhaus Petra berechtigt, vor der
Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom
Gast zu einzuziehen: - Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution
in Höhe von 250,00€. - Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in
Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises. - Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist Ferienhaus Petra
berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung
des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.
Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen
Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. - Hat Ferienhaus Petra dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist Ferienhaus Petra
zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die
Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird. - Ferienhaus Petra ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach
Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
- KUNDENDATEN
- Ferienhaus Petra erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie
Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.
Gleichermaßen ist Ferienhaus Petra berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument
bei Check-in digital einzufordern.
Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei
ausländischen Gästen immer ein Reisepass. - Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher
Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Ferienhaus Petra berechtigt,
die Buchung zu stornieren. - Ferienhaus Petra ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte
die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente
nicht zweifelsfrei geklärt werden können. - Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt Ferienhaus Petra Softwarelösungen
ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse,
Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen
„Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu
erkennen.
Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte
Buchung zu stornieren.
- BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
- Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen
Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
a) höhere Gewalt oder andere von Ferienhaus Petra nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Ferienhaus Petra begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von Ferienhaus Petra und dessen
Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Ferienhaus Petra zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann
dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber
der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder
Weitervermittlung (siehe Ziffer 7) - Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat Ferienhaus Petra. den Gast
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. - Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei
berechtigter Kündigung durch Ferienhaus Petra. - Erfolgte eine Kündigung seitens Ferienhaus Petra wegen eines Umstands, der durch
den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist
Ferienhaus Petra berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese
bereits seitens Ferienhaus Petra bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder
abzulehnen.
- GUTSCHEINE
- Ein bei Ferienhaus Petra erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Ferienhaus Petra
eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben,
bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden.
Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht
wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise
gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe
der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an
welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
- Rauchverbot und Rauchmelder
- Alle Apartments von Ferienhaus Petra sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in
den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von Ferienhaus Petra ist
strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas,
Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei
entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt. - Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Ferienhaus Petra das Recht vom Gast
Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten
einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall
nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens
EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher
anzusetzen, wenn Ferienhaus Petra einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht
die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar
kein Schaden entstanden ist, - Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder
dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr
von 150 €.
Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und
Dezibelsensoren innerhalb des Apartments. - Ferienhaus Petra ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen
nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder
Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die
Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra. ein geringerer oder gar kein
Schaden entstanden ist. - In Gebäuden von Ferienhaus Petra können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt
mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden
sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der
Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das
Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der
Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten
Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
- Verbot von Partys und Versammlungen
- Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen
Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die
Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit
nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
In Apartments und Gemeinschaftsflächen von Ferienhaus Petra ist das Durchführen von
Partys und Versammlungen streng untersagt. - Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Ferienhaus Petra das Recht vom Gast
Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten
einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall
nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu
verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht
berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. - In Apartments von Ferienhaus Petra können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut
sein.
Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen
jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.
In Gemeinschaftsflächen von Ferienhaus Petra., daher Fluren oder anderen
Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung
verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7
aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert. - Ferienhaus Petra ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von
Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine
Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht
die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar
kein Schaden entstanden ist, Ferienhaus Petra behält sich das Recht vor zur
Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise
eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den
Gast weiterberechnet.
- BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
- Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den
vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus
der Einheit entfernt so hat Ferienhaus Petra Anspruch auf Schadenersatz, was
insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich
eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung
des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die
Möglichkeit des Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar kein
Schaden entstanden ist.
- HAUSTIERE
- Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und
Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen-
sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis
kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an Ferienhaus Petra vorzulegen. - Vom vorgenannten Grundsatz ist Ferienhaus Petra berechtigt weitere Ausnahmen zu machen.
Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne
Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine
Sonderreinigungsgebühr seitens Ferienhaus Petra in Rechnung gestellt.
Ferienhaus Petra ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen
Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht
in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises
offen, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- INSTANDHALTUNG
- Mit der Buchung eines Apartments von Ferienhaus Petra verpflichtet sich der Gast
das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte
Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für
ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen
zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch
hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen
Abreise vor, so hat Ferienhaus Petra das Recht dem Gast eine zusätzliche
Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand
der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des
Nachweises zu, dass Ferienhaus Petra ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden
ist, - Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf
Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und
etwaige Mängel und Beanstandungen Ferienhaus Petra unverzüglich anzuzeigen. - Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen
Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen
Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine
Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und
die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast
unverzüglich gegenüber von Ferienhaus Petra anzuzeigen. - Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist Ferienhaus Petra berechtigt
wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet
dem vom Ferienhaus Petra. beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von Ferienhaus Petra zu
diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
- INTERNETNUTZUNG
- Dem Gast wird durch Ferienhaus Petra im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt.
Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder
ähnliches können nicht ausgeschlossen werden. - Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden.
Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen
vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über
Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das
Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte
(insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet,
bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und
Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Ferienhaus Petra. auf
erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter
sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die
durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses
durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht
worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche
aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und
Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. - Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von Ferienhaus Petra an
Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung
etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die
Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Ferienhaus Petra einzustehen. - Im Übrigen behält sich Ferienhaus Petra vor, den Internetanschluss des Gastes
bei Rechtsverstößen zu sperren.
- DATENSCHUTZ
- Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://ferienhaus-petra.eu/datenschutz/
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des
Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Gast sind unwirksam. - Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. - Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. - Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen
Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen,
die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am
nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. - Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit
noch verpflichtet.